OLG Karlsruhe - Beschluß vom 25.08.1993 (16 WF 58/93) - DRsp Nr. 1994/11199
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 25.08.1993 - Aktenzeichen 16 WF 58/93
DRsp Nr. 1994/11199
Die stark verzögerte Bearbeitung eines Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangsrechts, den ein Elternteil kurz nach Einstellung der Besuchskontakte zu den Kindern gestellt hat, rechtfertigt eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.