OLG Karlsruhe - Beschluss vom 26.01.1998
16 WF 6/98
Normen:
ZPO § 329 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 452

OLG Karlsruhe - Beschluss vom 26.01.1998 (16 WF 6/98) - DRsp Nr. 2000/1424

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.1998 - Aktenzeichen 16 WF 6/98

DRsp Nr. 2000/1424

Wenn ein "Beschluss" nicht vom Richter unterschrieben wurde, fehlt ein wesentliches Erfordernis für einen wirksamen Gerichtsbeschluss. In einem Nichtabhilfebeschluss zu dem bislang unwirksamen "Beschluss" kann man zwar dessen nachträgliche Genehmigung sehen, jedoch reicht dies nicht aus, um das frühere Schriftstück wirksam werden zu lassen. Denn es ist mit den an die Sicherheit und Klarheit des Rechtsverkehrs zu stellenden Anforderungen nicht vereinbar, die Wirksamkeit eines vom Richter unterzeichneten Beschlusses allein danach zu beurteilen, ob der Richter ihn durch ein irgendwie geartetes schlüssiges Verhalten nachträglich gebilligt hat. Anders als bei einem verkündeten Urteil kann die Unterschrift nicht nachgeholt werden.

Normenkette:

ZPO § 329 ;
Fundstellen
FamRZ 1999, 452