I. Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. Der Kläger ist der am ... 1991 geborene Sohn des Beklagten. Die Ehe der Eltern des Klägers ist seit ... 2001 geschieden. Aus der Ehe ist ein weiterer Sohn, M, geboren am ... 1998, hervorgegangen. Der Unterhalt für beide Söhne ist durch Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Familiengerichts Bruchsal vom 08. Mai 2000 tituliert, der Unterhalt für den Kläger bis einschließlich 04. Mai 2003. Der Sohn M erhält Leistungen nach dem
Sowohl der Kläger als auch sein Bruder leben bei ihrer Mutter. Mit Schreiben vom 05. August 2003 wurde der Beklagte zur Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe der Regelbeträge für den Kläger aufgefordert.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|