Die jetzt 45 Jahre alte Klägerin nimmt den Beklagten auf nachehelichen Unterhalt in Anspruch. Ihre am 23.05.1970 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Pforzheim vom 22.12.1977 - 1 F 168/77 -rechtskräftig geschieden. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen. Der Versorgungsausgleich wurde durchgeführt.
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