OLG Karlsruhe - Urteil vom 20.02.1998 (16 UF 53/97) - DRsp Nr. 1999/9754
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.1998 - Aktenzeichen 16 UF 53/97
DRsp Nr. 1999/9754
Ein verantwortungsloses, unterhaltsbezogenes Verhalten liegt vor, wenn ein teilweise behinderter Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bestiehlt und deshalb entlassen wird. In diesem Fall ist vom Fortbestand der früheren Leistungsfähigkeit im Sinne von § 1603 Abs. 2BGB auszugehen.