OLG Koblenz, vom 05.06.1990 - Aktenzeichen 11 UF 42/90
DRsp Nr. 1992/9375
Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt für den Fall, daß der Unterhaltsbedarf durch das dem Ehegatten fiktiv zuzurechnende Entgelt für die Haushaltsführung für einen neuen Lebenspartner gedeckt ist.