OLG Koblenz, vom 16.10.1989 - Aktenzeichen 15 UF 1088/89
DRsp Nr. 1994/11734
Für eine Sorgerechtsregelung im Falle des nicht nur vorübergehenden Getrenntlebens der Eltern besteht schon dann ein Bedürfnis, wenn ein Elternteil einen entsprechenden Antrag stellt. Eine vorherige Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil ist nicht notwendig.