OLG Koblenz vom 25.07.1986
13 WF 964/86
Normen:
ZPO § 114, § 115 ;
Fundstellen:
DRsp IV(409)232c
FamRZ 1986, 1014

OLG Koblenz - 25.07.1986 (13 WF 964/86) - DRsp Nr. 1992/9444

OLG Koblenz, vom 25.07.1986 - Aktenzeichen 13 WF 964/86

DRsp Nr. 1992/9444

c. Berücksichtigung der Ä nicht realisierten Ä Fähigkeit des Antragstellers zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft bei der Beurteilung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Normenkette:

ZPO § 114, § 115 ;

»... [Die Antragstellerin (AntrSt.)] kann deshalb nicht als hilfsbedürftig i. S. des § 114 ZPO angesehen werden, weil sie, obwohl jung, gesund und ohne Kinder, keine Erwerbstätigkeit ausübt; denn die Fähigkeit, durch Arbeit Geld zu verdienen und so die Prozeßführung zu finanzieren, ist wie vorhandenes Vermögen zu behandeln und für die Zahlungsanordnung entsprechend zu berücksichtigen (so Zöller/Schneider, ZPO, 13. Aufl., § 115 Anm. IV 3 f). Das entspricht auch der ständ. Rechtspr. des Senats .. . Die AntrSt. hat nicht vorgetragen, daß sie sich um eine Arbeit, insbesondere in ihrem früher ausgeübten Beruf als Verkäuferin, bemüht oder auch nur als arbeitsuchend beim Arbeitsamt gemeldet habe, was allein allerdings nicht ausreichen würde.