OLG Koblenz - Beschluß vom 12.04.1994 (3 W 155/94) - DRsp Nr. 1995/2510
OLG Koblenz, Beschluß vom 12.04.1994 - Aktenzeichen 3 W 155/94
DRsp Nr. 1995/2510
Entzieht der Vater der allein sorgeberechtigten Mutter die Kinder durch Mitnahme ins Ausland, verletzt er deren elterliche Sorge.Die elterliche Sorge ist ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1BGB. Soweit aufgrund der innerstaatlichen Zustände ein bloßes Rechtshilfeersuchen mit dem Antrag auf Herausgabe des Kindes an die Mutter keine Aussicht auf Erfolg verspricht, sind die Reisekosten der Mutter in dieses Land als erstattungsfähiger Schaden anzusehen. Darüber hinaus sind auch die Reisekosten für eine männliche Begleitperson erstattungsfähig, wenn in diesem Land eine allein auftretende Frau nicht so respektiert wird, wie in Begleitung einer männlichen Person.