OLG Koblenz - Urteil vom 03.02.1997 (13 UF 1021/96) - DRsp Nr. 1997/5537
OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.1997 - Aktenzeichen 13 UF 1021/96
DRsp Nr. 1997/5537
Vollstreckbare Urkunden können gemäß § 323 Abs. 4ZPO in Verbindung mit § 794 Abs. 1 Nr. 5ZPO an veränderte Verhältnisse angepaßt werden. Dabei ist allein nach den Regeln des materiellen Rechts zu prüfen, ob der von den Parteien abgeschlossene Vertrag nach den Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach Treu und Glauben eine Abänderung erfordert.Verliert der Unterhaltsschuldner durch eine Verurteilung und den Antritt zum Strafvollzug seine Arbeitsstelle und hat er in der Strafhaft keine Möglichkeit, einer normalen Erwerbstätigkeit nachzugehen und hat er auch sonst keine Einkünfte oder verwertbares Vermögen, so ist er auch unter Berücksichtigung der erhöhten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern als leistungsunfähig im Sinne von § 1603 Abs. 1BGB anzusehen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.