OLG Koblenz - Urteil vom 27.02.1990 (11 UF 746/89) - DRsp Nr. 1996/23074
OLG Koblenz, Urteil vom 27.02.1990 - Aktenzeichen 11 UF 746/89
DRsp Nr. 1996/23074
Die Verlesung des Antrags des Berufungsbeklagten auf Zurückweisung der Berufung stellt den Beginn der mündlichen Verhandlung dar, wenn sich aus dem Sachvortrag ergibt, daß die Berufung als unbegründet angesehen wird.
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