OLG Köln vom 10.08.1982
21 UF 169/81
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 1982, 1232

OLG Köln - 10.08.1982 (21 UF 169/81) - DRsp Nr. 1994/12511

OLG Köln, vom 10.08.1982 - Aktenzeichen 21 UF 169/81

DRsp Nr. 1994/12511

a. Entscheidend für die Zuordnung sind vor allem die wechselseitigen emotionalen Neigungen und Bindungen des Kindes und des jeweiligen Elternteiles sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht; zu prüfen ist dann weiterhin, ob sich bei einer vergleichenden Gegenüberstellung spürbare Unterschiede erkennen lassen. b. Die Vater -Kind -Beziehung entscheidet, wenn die (hier: 9-jährige) Tochter die slowenische Vatersprache beherrscht und wenn die seelische Zuverlässigkeit der Mutter, die bereits drei Ehen hinter sich hat, nicht gesichert ist.

Normenkette:

BGB § 1671 ;
Fundstellen
FamRZ 1982, 1232