OLG Köln - 12.02.1987 (4 W 2/87) - DRsp Nr. 1992/9673
OLG Köln, vom 12.02.1987 - Aktenzeichen 4 W 2/87
DRsp Nr. 1992/9673
d-e. Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Prozeßkostenhilfe-Ratenzahlungen (Abs. 4) aufgrund glaubhaft gemachter wesentlicher nachträglicher Veränderung der für die Ratenzahlungsanordnung maßgebenden Verhältnisse;(e) weitergehende Überprüfung der Richtigkeit der ursprünglichen Entscheidung nur auf entsprechende Beschwerde hin.