OLG Köln vom 19.08.1991
19 W 32/91
Normen:
ZPO § 114;
Fundstellen:
DRsp IV(409)271Nr.3a
MDR 1992, 514

OLG Köln - 19.08.1991 (19 W 32/91) - DRsp Nr. 1993/2159

OLG Köln, vom 19.08.1991 - Aktenzeichen 19 W 32/91

DRsp Nr. 1993/2159

a. Maßgebender Zeitpunkt für Prüfung der Erfolgsaussicht bei Beschwerde. Wird Prozeßkostenhilfe zu Unrecht wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt, so kann dennoch einer Beschwerde nicht mehr stattgegeben werden, wenn nach dem im Zeitpunkt der Entscheidung erreichten Verfahrensstand keine Erfolgsaussicht mehr besteht. Abzustellen ist nämlich auf die tatsächlichen und rechtlichen Umstände, die zum Zeitpunkt der aktuellen Beschlußfassung vorliegen. Bis zur Beschwerdeentscheidung eingetretene Entwicklungen sind zu berücksichtigen (Zöller-Schneider, § 119 Rdn. 20). * * * Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)

Normenkette:

ZPO § 114;
Fundstellen
DRsp IV(409)271Nr.3a
MDR 1992, 514