OLG Köln - Beschluß vom 15.03.1993 (26 WF 7/93) - DRsp Nr. 1994/12102
OLG Köln, Beschluß vom 15.03.1993 - Aktenzeichen 26 WF 7/93
DRsp Nr. 1994/12102
Die subjektiven Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfebewilligung für eine Klage auf Kindesunterhalt sind in Fällen der Prozeßstandschaft im Sinne von § 1629 Abs. 3BGB nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des klagenden Elternteils zu beurteilen.