OLG Köln - Beschluß vom 21.03.1990
16 Wx 153/89
Normen:
BGB § 1748 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 1152

OLG Köln - Beschluß vom 21.03.1990 (16 Wx 153/89) - DRsp Nr. 1996/23346

OLG Köln, Beschluß vom 21.03.1990 - Aktenzeichen 16 Wx 153/89

DRsp Nr. 1996/23346

1. Bewirkt ein geistiges Gebrechen, daß ein geschiedener, nicht sorgeberechtigter Elternteil (hier: die Mutter) zur Pflege und Erziehung seiner Kinder eine gewisse Zeit nicht fähig ist, ist dieser Zustand aber nicht von Dauer, kann das Bestreben des genesenen oder genesenden Elternteils nach Aufrechterhaltung seines verwandtschaftlichen Verhältnisses und der Wiederherstellung des Kontakts zu seinen Kindern nicht grundsätzlich deshalb als gröbliche Pflichtverletzung gewertet werden, weil die Kinder zwischenzeitlich von einer anderen Person (hier: die adoptionswillige neue Ehefrau des sorgeberechtigten Vaters) betreut werden mußte, sich an diese gewöhnt und zu ihr eine Zuneigung entwickelt haben. 2. Die Besuchsansprüche des nicht sorgeberechtigten Elternteils stellen keinen unverhältnismäßigen Nachteil für die Kinder dar.

Normenkette:

BGB § 1748 Abs. 1 ;
Fundstellen