I.
1) Die Antragstellerin beantragt für ihre am 10.7.1996 eingereichte Klage Prozesskostenhilfe für einen Getrenntlebensunterhaltsanspruch ab 1.8.1996 in Höhe von 1.155,- DM sowie Kindesunterhaltsansprüche für M. und Ma. ab 1.8.1996 in Höhe von 470,- bzw. 370,-- DM.
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