OLG Köln - Urteil vom 02.05.1994 (27 U 23/94) - DRsp Nr. 1995/1759
OLG Köln, Urteil vom 02.05.1994 - Aktenzeichen 27 U 23/94
DRsp Nr. 1995/1759
»Zur Frage, welchem Ehegatten im Innenverhältnis eine Steuererstattung zusteht, wenn nach der Ehescheidung ein Ehegatte Verluste erwirtschaftet und diese gem. § 10 dEStG in ein Kalenderjahr rücktragen muß, in dem die Ehegatten noch zusammen veranlagt werden.«