OLG Köln - Urteil vom 15.03.1996 (25 UF 209/95) - DRsp Nr. 1996/30640
OLG Köln, Urteil vom 15.03.1996 - Aktenzeichen 25 UF 209/95
DRsp Nr. 1996/30640
»Eine unbillige Härte der Heranziehung des unterhaltspflichtigen Vaters zur Erstattung von Sozialhilfeleistungen liegt nicht ohne weiteres schon dann vor, wenn der behinderte hilfsbedürftige Sohn volljährig ist und die Sozialhilfeleistungen keine Leistungen der Eingliederungshilfe sind.«