OLG München - Urteil vom 15.03.2000 (12 UF 1742/99) - DRsp Nr. 2000/6781
OLG München, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 12 UF 1742/99
DRsp Nr. 2000/6781
Die Abänderungsklage gegen einen Vergleich kann auf eine geänderte Rechtsprechung gestützt werden.Das Einkommen einer geschiedenen Ehefrau, die Kinder betreut und erstmals nach der Scheidung eine Berufstätigkeit aufnimmt, ist eheprägend.Das Einkommen einer Ehefrau, die Kinder betreut und diese Berufstätigkeit nach der Scheidung fortsetzt, ist eheprägend, auch wenn es überobligatorisch ist und aus diesem Grund nach § 1577 Abs. 2BGB nur teilweise angerechnet wird.Ein Teilunterhaltsanspruch aus § 1573 Abs. 2BGB kann ohne nähere Bezifferung zeitlich begrenzt werden.