OLG Naumburg - Beschluß vom 08.02.1993 (1 W 5/92) - DRsp Nr. 1994/12913
OLG Naumburg, Beschluß vom 08.02.1993 - Aktenzeichen 1 W 5/92
DRsp Nr. 1994/12913
1. Die Durchführung der Blutuntersuchung für die Auswertung des HLA-Systems kann im Wege der Rechtshilfe dem für den Wohnsitz des als nichtehelicher Vater in Anspruch genommenen Beklagten zuständigen Amtsgericht übertragen werden.2. Das ersuchte Gericht kann die Rechtshilfe nicht unter Berufung auf § 158 Abs. 2GVG ablehnen, da die Untersuchung eine Augenscheinseinnahme darstellt, die dem Gericht obliegt und damit auch zulässigerweise im Wege der Rechtshilfe einem anderen Gericht übertragen werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, daß sich das Gericht im konkreten Fall der Hilfe eines Sachverständigen bedienen muß.