OLG Nürnberg, vom 28.03.1989 - Aktenzeichen 10 WF 822/89
DRsp Nr. 1992/9966
b. Anwendung deutschen Rechts als Aufenthaltsstatut für den Scheidungsantrag eines Asylsuchenden, der sich seit 23 Monaten im Inland aufhält und über dessen Asylantrag noch nicht entschieden ist.
Im Rahmen seiner Entscheidung über den Prozeßkostenhilfeantrag der AntrSt. führt der Senat zur Frage der Anwendung des Aufenthaltsstatuts gem. Art. 14 Abs. 1 Nr. 2EGBGB aus:
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