1. Die Beschwerde der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG gegen den Aussetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwabach wird zurückgewiesen.
2. Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,-- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, geboren am ..........., und die Antragsgegnerin, geboren am ............., haben am ................ in ................ die Ehe geschlossen.
Mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 08.11.2010 hat der Antragsteller bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Schwabach Scheidungsantrag einreichen lassen, welcher der Gegenseite am 24.11.2010 zugestellt worden ist.
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