OLG Nürnberg - Urteil vom 22.02.1994 (10 UF 3161/93) - DRsp Nr. 1994/12919
OLG Nürnberg, Urteil vom 22.02.1994 - Aktenzeichen 10 UF 3161/93
DRsp Nr. 1994/12919
Ist eine barunterhaltspflichtige Mutter erneut verheiratet und nach der Geburt eines weiteren Kindes nicht mehr berufstätig, so muß sie auch das Erziehungsgeld zur Sicherung des Unterhalts des minderjährigen Kindes aus erster Ehe einsetzen, § 9 Abs. 2BErzGG in Verbindung mit § 1603 Abs. 2BGB. Voraussetzung ist, daß trotz der Unterhaltsleistung an das erste Kind der Unterhalt des zweiten Kindes und der Pflichtigen gesichert ist (hier: durch den berufstätigen zweiten Ehemann).