OLG Oldenburg - 12.09.1986 (5 AR 17/86) - DRsp Nr. 1992/10042
OLG Oldenburg, vom 12.09.1986 - Aktenzeichen 5 AR 17/86
DRsp Nr. 1992/10042
c. Fortbestehende Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, für den Fall, daß ein notariell errichtetes Testament nach dem Tode des Erstverstorbenen wieder in die besondere amtliche Verwahrung zurückzubringen ist.