OLG Oldenburg - Beschluß vom 04.11.1992 (12 UF 91/92) - DRsp Nr. 1994/13095
OLG Oldenburg, Beschluß vom 04.11.1992 - Aktenzeichen 12 UF 91/92
DRsp Nr. 1994/13095
Ist der der Nutzung der Ehewohnung zugrundeliegende Pachtvertrag vom Verpächter zu Recht gekündigt worden und die Räumungsfrist abgelaufen, so ist ein Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung ebenso wie ein Antrag auf Einräumung des ungehinderten Zutritts unzulässig, da beide Ehepartner zur sofortigen Räumung der Wohnung verpflichtet sind.