1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt (Familiengericht) vom 16.12.2010 (1 F 1085/10) wird
z u r ü c k g e w i e s e n .
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert des Beschwerdeverfahrens: 5.000,-- €
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