1. Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts Aalen - Familiengericht - vom 19. Juli 2006 (
aufgehoben.
2. Das Verfahren wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über den Scheidungsantrag und die Folgesachen an das Amtsgericht Aalen - Familiengericht -
zurückverwiesen.
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 9.000,00 €
I.
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