OLG Zweibrücken - Beschluss vom 13.10.1998 (5 UF 47/98-EA) - DRsp Nr. 1999/11370
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.10.1998 - Aktenzeichen 5 UF 47/98-EA
DRsp Nr. 1999/11370
»Nach Maßgabe des konkreten Falles kann ausnahmsweise auch derjenige Ehegatte, der im Prozess von dem anderen Unterhalt verlangt, im Wege der einstweiligen Anordnung zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses für den Rechtsstreit verpflichtet sein, etwa wenn er den Kostenbedarf billigerweise aus einem Kapitalbetrag (hier: Erlösanteil aus einem veräußerten Familienwohnheim) entnehmen kann.«