OLG Zweibrücken - Beschluß vom 15.04.1997 (2 WF 30/97) - DRsp Nr. 1998/122
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15.04.1997 - Aktenzeichen 2 WF 30/97
DRsp Nr. 1998/122
»Es stellt eine greifbare Gesetzeswidrigkeit dar, wenn der Familienrichter nicht von der ihm durch das Gesetz (§ 620bZPO) ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit der Änderung einer Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (hier: wegen Unterhalts) Gebrauch macht.«