OLG Zweibrücken - Beschluß vom 15.10.1997 (5 WF 46/97) - DRsp Nr. 1998/7324
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 15.10.1997 - Aktenzeichen 5 WF 46/97
DRsp Nr. 1998/7324
Allein der in einem Scheidungsverbundverfahren, das bei dem Oberlandesgericht anhängig ist, erhobene Einwand, der in einer isolierten Familiensache in erster Instanz auf Unterhalt in Anspruch genommene Beklagte sei in seiner Prozeßfähigkeit beschränkt, rechtfertigt keine Aussetzung des in erster Instanz anhängigen isolierten Familienverfahrens, da die Frage nach der Prozeßfähigkeit des Beklagten, keine echte Vorfrage ist, die in dem Scheidungsverbundverfahren mit präjudizieller Wirkung für den in erster Instanz anhängigen Unterhaltsprozeß entschieden wird.