OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.02.1996 (5 WF 21/96) - DRsp Nr. 1997/1532
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.02.1996 - Aktenzeichen 5 WF 21/96
DRsp Nr. 1997/1532
»1. Auch ein isolierter Auskunftsanspruch nach § 1605BGB ist eine "Unterhaltssache".2. Auch für eine solche Auskunftsklage kann die Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden, solange die Möglichkeit eines Prozeßkostenvorschusses nicht ausgeräumt ist.«