OLG Zweibrücken - Urteil vom 20.01.1998
5 UF 12/97
Normen:
BGB § 125 ; GVG § 184 ; ZPO § 139, § 265 Abs. 2, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 1445
NJWE-FER 1998, 280
OLGReport-Zweibrücken 1998, 371

OLG Zweibrücken - Urteil vom 20.01.1998 (5 UF 12/97) - DRsp Nr. 1999/1413

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.01.1998 - Aktenzeichen 5 UF 12/97

DRsp Nr. 1999/1413

»Es kann ein Verfahrensfehler sein, wenn das Gericht von Amts wegen zu erhebenden Beweis (hier: Prüfung einer anderweitigen Rechtshängigkeit nicht erhebt; weil es auf Grund eines rechtlichen Irrtums eine Partei für beweisbelastet hält. Dies gilt insbesondere, wenn eine vorgelegte Urkunde übergangen wird, weil sie nicht in deutscher Sprache verfaßt ist.« Eine Rückabtretung übergegangener Unterhaltsansprüche durch den Träger der Sozialhilfe muß als schuldrechtliches Verfügungsgeschäft nicht mit dem Dienstsiegel der Gemeinde versehen sein. Die abgetretene Forderung muß in der Abtretungserklärung eindeutig bestimmt sein.

Normenkette:

BGB § 125 ; GVG § 184 ; ZPO § 139, § 265 Abs. 2, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1998, 1445
NJWE-FER 1998, 280
OLGReport-Zweibrücken 1998, 371