I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bescheid der Ausländerbehörde.
Nach seiner Einreise im September 1992 stellte der Antragsteller einen Antrag auf Gewährung politischen Asyls, der als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos. Am 18.7.1994 heiratete der Antragsteller in Dänemark eine deutsche Staatsangehörige. Ein im Januar 1995 von dieser in der 27. Schwangerschaftswoche geborenes Kind starb einige Tage nach der Geburt.
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