OLG Saarbrücken - Beschluss vom 26.01.2010
6 UF 124/09
Normen:
ZPO § 1587 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Merzig, vom 21.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 30 F 7/09

Pflicht des Familiengerichts zur Amtsermittlung hinsichtlich ausländischer Versorgungsanwartschaften

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.01.2010 - Aktenzeichen 6 UF 124/09

DRsp Nr. 2010/5285

Pflicht des Familiengerichts zur Amtsermittlung hinsichtlich ausländischer Versorgungsanwartschaften

Es besteht keine Pflicht zur Amtsermittlung bezüglich ausländischer Anwartschaften, wenn die durch diese Ermittlungen hervortretenden Tatsachen keinen Einfluss auf die Entscheidung haben können. Es ist unzulässig, einen Antrag nach § 1587k oder § 1587l BGB erstmals in der Beschwerdeinstanz zu stellen.

I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen Ziffer 2. des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 21. Oktober 2009 - 30 F 7/09 S - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der letzte Satz von Ziffer 2. der Entscheidungsformel durch folgenden Satz ersetzt wird: "Im Übrigen findet ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich nicht statt."

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III. Beschwerdewert: 2.000 EUR.

Normenkette:

ZPO § 1587 Abs. 2;

Gründe:

I. Die Parteien, beide Deutsche, schlossen am 17. Juni 1992 die Ehe. Der Antragsteller hat mit Schriftsatz vom 6. Januar 2009 - der Antragsgegnerin zugestellt am 9. Februar 2009 - auf Scheidung der Ehe angetragen.