OLG Hamm - Urteil vom 13.09.1996
11 UF 24/96
Normen:
BGB § 1581 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1016
NJWE-FER 1997, 26
OLGReport-Hamm 1996, 261

Pflichten des Unterhaltsverpflichteten bei voraussichtlichem gesundheitsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes; Fiktiver Ansatz eines Erwerbseinkommens

OLG Hamm, Urteil vom 13.09.1996 - Aktenzeichen 11 UF 24/96

DRsp Nr. 1997/5504

Pflichten des Unterhaltsverpflichteten bei voraussichtlichem gesundheitsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes; Fiktiver Ansatz eines Erwerbseinkommens

1. Der seiner geschiedenen Ehefrau gegenüber zu Unterhalt Verpflichtete hat sich schon während der Zeit einer Krankschreibung um eine seinem Gesundheitszustand entsprechende Erwerbstätigkeit zu bemühen, wenn feststeht, daß er wegen seiner Erkrankung (hier: Asthma) nicht mehr auf seinen bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren kann.2. Ein ungelernter Arbeiter kann trotz gesundheitlicher Einschränkung ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 DM erzielen.3. Der fiktive Ansatz eines Erwerbseinkommens erfordert auch die fiktive Berücksichtigung des einem Erwerbstätigen zustehenden Selbstbehalts (zur Zeit 1.500 DM):

Normenkette:

BGB § 1581 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Klägers hat überwiegend Erfolg.