I.
Der Kläger, der 1975 geborene eheliche Sohn der Beklagten, nimmt diese mit der am 18.09.1995 bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Sinsheim eingegangenen Stufenklage zunächst auf Auskunft über deren Einkommensverhältnisse und dann gegebenenfalls auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch.
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