Das Amtsgericht hat dem Antragsgegner Prozesskostenhilfe bewilligt und ein einzusetzendes Einkommen von 537 EUR angenommen. Dies ergibt folgerichtig die festgesetzten Monatsraten von 225 EUR. Der Antragsgegner hält nur Monatsraten von 95 EUR für geboten.
Er macht geltend, dass er bereits mit Monatsraten von 30 EUR aus Anlass eines weiteren Rechtsstreits belastet sei. Das Amtsgericht hat hier folgerichtig darauf hingewiesen, dass auch bei einem einzusetzenden Einkommen von nur 507 EUR Monatsraten von 225 EUR zu zahlen sind.
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