OLG Koblenz - Beschluss vom 10.10.2007
7 WF 798/07
Normen:
EStG § 33a; BGB § 1378; BGB § 1381;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 417
NJW-RR 2008, 159
OLGReport-Koblenz 2008, 48
Vorinstanzen:
AG Westerburg - 42 F 905/05 - 22.8.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe durch Kinder aus einer neuen Beziehung; Höhe des Unterhaltsbedarfs im Ausland lebender Kinder; Höhe der Umgangskosten

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.10.2007 - Aktenzeichen 7 WF 798/07

DRsp Nr. 2008/23420

Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe durch Kinder aus einer neuen Beziehung; Höhe des Unterhaltsbedarfs im Ausland lebender Kinder; Höhe der Umgangskosten

1. Nach der Entscheidung des BGH vom 15.3.2006 (BGH - XII ZR 30/04 - 15.03.2006, BGHReport 2006, 781 m. Anm. Luthin = MDR 2006, 1235 = FamRZ 2006, 683) prägen auch nach Rechtskraft der Scheidung geborene Kinder aus einer neuen Beziehung die ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe. Die hieraus resultierende Unterhaltspflicht ist daher sowohl bei der Bedarfsberechnung als auch bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.