OLG Stuttgart - Urteil vom 31.01.1991
16 UF 427/90
Normen:
BGB § 1573 Abs. 2 § 1578 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1991, 1059

Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Erwerbstätigkeit ohne Gewinnerzielung

OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.1991 - Aktenzeichen 16 UF 427/90

DRsp Nr. 1995/6961

Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch Erwerbstätigkeit ohne Gewinnerzielung

1. Einkünfte einer Partei aus ihrer Erwerbstätigkeit als Gastwirtin prägen die ehelichen Verhältnisse nicht, wenn aus der Gastwirtschaft nur Verluste erwirtschaftet werden.2. Wird eine selbständige Tätigkeit über (hier drei) Jahre mit Verlust ausgeübt, ohne daß eine Tendenzwende erkennbar wäre, so ist die betreffende unterhaltsberechtigte Partei verpflichtet, in eine abhängige Beschäftigung zu wechseln.

Normenkette:

BGB § 1573 Abs. 2 § 1578 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1991, 1059