OLG Brandenburg - Urteil vom 26.01.2010
10 UF 105/09
Normen:
ZPO § 51;
Fundstellen:
FamRZ 2011, 228
FuR 2010, 290
Vorinstanzen:
AG Bad Freienwalde - 60 F 103/08 18.6.2009,

Prozessfähigkeit der örtlichen Arbeitsgemeinschaften gem. § 44b SGB II

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.01.2010 - Aktenzeichen 10 UF 105/09

DRsp Nr. 2010/2294

Prozessfähigkeit der örtlichen Arbeitsgemeinschaften gem. § 44b SGB II

1. Der Träger der Leistungen nach SGB II ist prozessfähig ungeachtet der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 (BVerfG - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - 20.12.2007) wonach die Bildung von Arbeitsgemeinschaften gem. § 44b SGB II als Gemeinschaftseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger mit der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 GG unvereinbar ist. 2. Gem. § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II können auch Unterhaltsansprüche, die Kindern gegen einen Elternteil zustehen, auf den Leistungsträger übergehen, falls er für die Kinder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen erbringt (OLG Brandenburg - 10 UF 129/08 - 16.12.2008). Dies gilt jedoch nur für solche Leistungen, die allein auf das Kind entfallen. 3. Die zum 01.01.2009 in Kraft getretene Änderung des § 33 Abs. 1 SGB II gilt rückwirkend auch im Hinblick auf Leistungen, die der Leistungsträger vor dem 01.01.2009 erbracht hat.

Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juni 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Freienwalde teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für das Kind J... S... Unterhalt wie folgt zu zahlen:

- 156,48 € monatlich für die Monate März bis Dezember 2008,

- 151,48 € monatlich für den Monat Januar 2009.