OLG Naumburg - Beschluss vom 28.08.2000
14 WF 46/00
Normen:
ZPO § 114 § 621 Abs. 1 Nr. 8 § 623 ; BGB § 1378 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1082

Prozesskostenhilfe für Klage auf Zugewinnausgleich außerhalb des Scheidungsverbunds

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.08.2000 - Aktenzeichen 14 WF 46/00

DRsp Nr. 2002/6221

Prozesskostenhilfe für Klage auf Zugewinnausgleich außerhalb des Scheidungsverbunds

1. Es ist nicht mutwillig im Sinne des § 114 ZPO, wenn die arme Partei ihren Zugewinnausgleichsanspruch im isolierten Verfahren anstatt im Verbund geltend macht. 2. Gerade kostenrechtliche Aspekte können für die isolierte Geltendmachung sprechen, da anders als im Verbund der unterlegene Ehegatte die Kosten nach § 91 ZPO zu erstatten hat, was im Ergebnis auch die Staatskasse entlastet.

Normenkette:

ZPO § 114 § 621 Abs. 1 Nr. 8 § 623 ; BGB § 1378 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 1082