Der 1925 geborene Kläger und die 1926 geborene Beklagte sind seit 1949 verheiratet und leben seit 1989 voneinander getrennt.
Der infolge einer Kriegsverletzung zu 100 % schwerbeschädigte Kläger bezieht als Kriegsopferversorgung eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz, bestehend aus einer Grundrente (von zuletzt 1007 DM) und einem Berufsschadensausgleichsbetrag (von 445 DM). Der Kläger war früher Steuerbeamter, später Steuerberater. Im Sommer 1984 übergab er seine Steuerberatungspraxis an den Sohn der Parteien, Dipl. Kfm. Dr. Volker St.. Dieser zahlt der Beklagten auf Veranlassung des Klägers und "für seine Rechnung" monatlich 500 DM.
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