AG Aschersleben, vom 05.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 8 XVII 244/21
LG Magdeburg, vom 14.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 249/22
Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten allein auf die Rüge eines anderen Beteiligten; Durchschlag familärer Konflikte auf die Eignung der gewünschten Person zur Führung der konkreten Betreuung
BGH, Beschluss vom 03.05.2023 - Aktenzeichen XII ZB 442/22
DRsp Nr. 2023/8655
Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten allein auf die Rüge eines anderen Beteiligten; Durchschlag familärer Konflikte auf die Eignung der gewünschten Person zur Führung der konkreten Betreuung
a) Ist ein Verfahrensbeteiligter durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten, wird dessen Vollmacht gemäß § 11 Satz 4 FamFG nicht von Amts wegen, sondern allein auf die Rüge eines anderen Beteiligten hin überprüft; etwas anderes gilt nur dann, wenn sich für das Gericht aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an der Wirksamkeit oder dem Fortbestand der Verfahrensvollmacht ergeben (im Anschluss an BGH Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095).
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