Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Ratenzahlungsanordnung des Prozesskostenhilfebeschlusses des Arbeitsgerichts Kiel vom 19.09.2014 wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Im Beschwerdeverfahren wendet sich der Kläger gegen die mit der Prozesskostenhilfebewilligung zugleich getroffene Ratenzahlungsanordnung.
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