Rechtliche Einordnung von Versorgungsanrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer
BGH, Beschluß vom 06.10.2004 - Aktenzeichen XII ZB 72/04
DRsp Nr. 2004/17021
Rechtliche Einordnung von Versorgungsanrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer
Versorgungsanrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden - sind nach der ab 1. Januar 2002 geltenden Änderung ihrer Satzung im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen.