Rechtliche Einordnung von Versorgungsanrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
BGH, Beschluß vom 06.10.2004 - Aktenzeichen XII ZB 108/04
DRsp Nr. 2004/17022
Rechtliche Einordnung von Versorgungsanrechten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Die Versorgungsanrechte aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei der VBL sind nach der Neufassung der Satzung zum 1. Januar 2002 als im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch zu bewerten.