BVerwG - Beschluss vom 22.01.2016
10 B 13.15
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 09.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 11050.14

Rechtmäßgkeit der Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk einer Rechtsanwältin im Hinblick des Vorliegens einer Diskriminierung von Kinder erziehenden Rechtsanwältinnen aufgrund einer nicht ausreichenden Berücksichtigung des Bedürfnis nach Teilzeitbeschäftigung

BVerwG, Beschluss vom 22.01.2016 - Aktenzeichen 10 B 13.15

DRsp Nr. 2016/3738

Rechtmäßgkeit der Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk einer Rechtsanwältin im Hinblick des Vorliegens einer Diskriminierung von Kinder erziehenden Rechtsanwältinnen aufgrund einer nicht ausreichenden Berücksichtigung des Bedürfnis nach Teilzeitbeschäftigung

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 9. März 2015 ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7 892,64 € festgesetzt.

Gründe