Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Limburg vom 17. Juni 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 1.650 €
I.
Die Beteiligte zu 1 (im Folgenden: Verrechnungsstelle) ist eine anwaltliche Verrechnungsstelle.
Eine Rechtsanwältin ist durch Beschluss vom 5. Mai 2009 zur Betreuerin der mittellosen Betroffenen bestellt worden. Die Betreuerin hat die ihr zustehenden Vergütungsansprüche der Verrechnungsstelle abgetreten. Die Verrechnungsstelle hat die Festsetzung und Auszahlung der für das erste Halbjahr angefallenen Betreuervergütung in Höhe von 1.650 € beantragt.
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