OLG Karlsruhe - Beschluss vom 24.10.2017
18 UF 166/17
Normen:
BGB § 1684; BGB § 1697a;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 758
FuR 2018, 206
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 29.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 44 F 3512/16

Rechtmäßigkeit einer Umgangsregelung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.10.2017 - Aktenzeichen 18 UF 166/17

DRsp Nr. 2017/17427

Rechtmäßigkeit einer Umgangsregelung

Umgangsregelung bei berufsbedingt mehrtägigen, unvorhersehbaren Abwesenheiten des betreuendenden Elternteils. Zur Notwendigkeit einer gerichtlichen Umgangsregelung trotz grundsätzlicher Einigkeit der Eltern über Dauer und Umfang des Umgangs.

Tenor

1.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 29.05.2017 wird zurückgewiesen.

2.

Auf die Anschlussbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 29.05.2017 wie folgt ergänzt:

Die Mutter ist verpflichtet, eine Verhinderung des Kindes ... im Sinne von Ziffer 3 des Beschlusses unverzüglich mitzuteilen und dem Vater etwaige Schriftstücke, aus denen sich der Verhinderungsgrund ergibt, in Kopie zu übermitteln.

Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, außerhalb der Schulferien an jedem Mittwoch und an jedem umgangsfreien Sonntag jeweils um 18:30 Uhr mit ... maximal 30 Minuten lang zu telefonieren. Sollte ... verhindert sein, ein Telefonat entgegenzunehmen, so wird dieses am Folgetag zur gleichen Uhrzeit nachgeholt. Die Mutter hat dafür Sorge zu tragen, dass ... zu diesen Zeiten jeweils telefonisch erreichbar ist.

3. 4. 5.